AGB
§ 1 Geltungsbereich, Unternehmereigenschaft
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der unter der Marke Argantir bzw. fair-score angebotenen Dienste (Bonitätsbewertungen, Reports, Portal, Batch-Verarbeitung, API) zwischen der Anno 76 GmbH, Hansastr. 30, 44137 Dortmund (nachfolgend „Anbieterin“) und ihren Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Die Anbieterin stellt automatisierte Bonitätsbewertungen von Unternehmen bereit („Scores“, „Reports“), berechnet auf Basis öffentlich zugänglicher Daten (insbesondere Register- und Pflichtveröffentlichungen) sowie gegebenenfalls vom bewerteten Unternehmen oder vom Kunden bereitgestellter Unterlagen.
(2) Scores und Reports sind fachliche Einschätzungen auf Grundlage der jeweils verfügbaren Datenbasis. Sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar und ersetzen nicht die eigene kaufmännische Entscheidung des Kunden.
(3) Der konkrete Leistungsumfang (Programme, Reportarten, Volumina, API-Zugang) ergibt sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung bzw. dem vereinbarten Programm.
§ 3 Registrierung und Vertragsschluss
(1) Die Nutzung setzt eine Registrierung mit wahrheitsgemäßen Angaben voraus. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; der Kunde trägt die Verantwortung für Handlungen, die über sein Konto vorgenommen werden.
(2) Der Vertrag kommt mit Freischaltung des Kontos bzw. Bestätigung des jeweiligen Programms durch die Anbieterin zustande.
(3) Programme mit Zugangsvoraussetzungen (z. B. das KMU-Programm) erfordern den jeweils benannten Nachweis. Die Anbieterin kann den Nachweis prüfen und bei Wegfall der Voraussetzungen das Programm mit Wirkung für die Zukunft anpassen.
§ 4 Preise, Abrechnung, Pay-per-Result
(1) Es gelten die bei Bestellung ausgewiesenen Preise bzw. die Konditionen des vereinbarten Programms. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Berechnet wird ausschließlich ein tatsächlich ermittelter Score. Kann ein Score mangels ausreichender Datenbasis nicht ermittelt werden, entstehen für diesen Abruf keine Kosten.
(3) Launch- und Programmkonditionen können befristet sein; für laufende Vereinbarungen gilt Bestandsschutz gemäß der jeweiligen Programmbeschreibung.
(4) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
§ 5 Nutzungsrechte und Nutzungsgrenzen
(1) Der Kunde erhält an bezogenen Scores und Reports ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene interne Geschäftszwecke (insbesondere Risiko-, Kredit- und Lieferantenentscheidungen).
(2) Nicht gestattet sind insbesondere: die Weitergabe, Veröffentlichung oder der Weiterverkauf von Scores oder Reports an Dritte; der Aufbau konkurrierender Auskunfts- oder Scoring-Angebote auf Basis der Dienste; systematisches Auslesen jenseits des vereinbarten Umfangs. Abweichungen (z. B. White-Label) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(3) Das bewertete Unternehmen selbst darf einen über das Portal bezogenen eigenen Score im Rahmen der jeweiligen Programmbedingungen gegenüber Geschäftspartnern verwenden.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Vom Kunden oder auf seine Veranlassung eingereichte Unterlagen (z. B. Jahresabschlüsse, BWA, Kennzahlen) müssen rechtmäßig erlangt und inhaltlich zutreffend sein; erforderliche Berechtigungen des betroffenen Unternehmens sind sicherzustellen.
(2) Der Kunde nutzt die Dienste nur im Rahmen eines berechtigten geschäftlichen Interesses an der Bonitätsbeurteilung (z. B. bestehende oder angebahnte Geschäftsbeziehung).
§ 7 Verfügbarkeit, Änderungen der Dienste
(1) Die Anbieterin erbringt die Dienste mit angemessener Sorgfalt und strebt eine hohe Verfügbarkeit an; Wartungsfenster und Weiterentwicklungen (u. a. Engine-Versionen) bleiben vorbehalten.
(2) Die Anbieterin darf die Dienste weiterentwickeln, sofern der Kernleistungsumfang für den Kunden erhalten bleibt.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Scores beruhen auf Quelldaten Dritter (insbesondere öffentlichen Registern und Veröffentlichungen) sowie eingereichten Unterlagen. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Quelldaten übernimmt die Anbieterin keine Gewähr. Maßgeblich ist der im Report ausgewiesene Datenstand.
(2) Die geschäftliche Entscheidung auf Grundlage eines Scores trifft allein der Kunde.
(3) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach Abs. 3 Satz 2 ist je Vertragsjahr auf die in den letzten zwölf Monaten vom Kunden gezahlten Entgelte begrenzt, mindestens jedoch auf 5.000 €.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
(2) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Soweit der Kunde personenbezogene Daten übermittelt, stellt er deren rechtmäßige Verarbeitung auf seiner Seite sicher.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge ohne feste Laufzeit können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden; Programme mit Jahresvereinbarung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Jahreslaufzeit, andernfalls verlängern sie sich um jeweils ein Jahr.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt für die Anbieterin insbesondere bei Verstößen gegen § 1 Abs. 2, § 5 oder § 6 vor.
(3) Bereits bezogene und berechnete Scores bleiben von einer Kündigung unberührt; nicht verbrauchte vorausbezahlte Kontingente werden gemäß Programmbedingungen behandelt.
§ 11 Änderungen dieser AGB
Die Anbieterin kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt; widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen wird in der Mitteilung hingewiesen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Dortmund.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.